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Urheberrecht im Web

Wer Bilder oder Lieder, Videos oder auch Texte in seine Homepage integriert, sollte auf Urheberrechte achten – insofern er das Material nicht selbst erstellt hat. Auch dürfen Fotos von Bekannten nicht ohne deren Einverständnis veröffentlicht werden.

Versandfirma nach “Offizieller Gewinnmitteilung” verurteilt

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Beschluss vom 18. März 2010 (Az. 21 U 2/10) einen Anspruch des Kunden auf Zahlung von 13.400,- Euro aus einer Gewinnzusage gegen eine “Shopping”-Firma aus Luxemburg bejaht. Diese wurde in dem Beschluss darauf hingewiesen, dass ihre Berufung gegen ein gleichlautendes Urteil des Landgerichts Aachen vom 28.10.229 (Az. 11 O 417/08) keine Aussicht auf Erfolg habe. Daraufhin hat die luxemburgische Firma ihr Rechtsmittel am 22.04. zurückgezogen.

Vorsicht bei kopierten Nintendo-DS-Spielen

Spielekonzern Nintendo bläst zur Jagd gegen die Spiele-Piraterie. Gerichte drohen den Anbietern von Kopiermodulen mit 250.000 Euro Ordnungsgeld. Spiele für die DS-Konsole sollte man daher nur auf legalem Weg kaufen.

BGH: Online-Videorecorder verletzen Urheberrecht

Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass das Angebot “internetbasierter” Videorecorder die den Rundfunkunternehmen nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Leistungsschutzrechte verletzen kann und in der Regel unzulässig ist.

Tipps zu Kopien und Downloads am PC

Wer CDs mit Musik brennt, sollte genau auf die Gesetze achten. “Im Laufe des Jahres 2008 sind neue Regeln in Kraft getreten, um Piraterie zu unterbinden”, sagte Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Hightech-Verbandes BITKOM, bei der Präsentation eines neuen Leitfadens zum Urheberrecht. Bei illegalen Downloads aus dem Web wurden die Regeln strenger, und Anbieter von Musik haben nun mehr Rechte gegenüber Raubkopierern. “Wer ein paar Grundregeln beachtet, kann aber weiterhin problemlos einen Musik-Mix für gute Freunde oder private Feiern zusammenstellen”, betont Rohleder.

Impressumspflicht auf Internetseiten

Das Bundesjustizministerium hat im Internet einen Leitfaden zur Impressumspflicht auf seiner Internetseite veröffentlicht. Der Leitfaden soll Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt helfen, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) entsprechend zu gestalten. Dem Leitfaden kommt zwar keine rechtliche Verbindlichkeit zu, er stellt aber für alle Beteiligten eine nützliche Orientierungshilfe dar.

Gericht lehnt pauschale Kopier-Abgaben auf PCs ab

Der BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.) hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Urheberrecht begrüßt. Der BGH hat pauschale Urheberrechtsabgaben auf PCs für unrechtmäßig erklärt. Die Karlsruher Richter urteilten in einem Prozess der Verwertungsgesellschaft Wort gegen den Hersteller Fujitsu Siemens Computers. Die VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, wollte auch PCs mit Abgaben belegen. “Diesem zweifelhaften Versuch, Verbrauchern in die Tasche zu greifen, hat das höchste zuständige Gericht eine klare Absage erteilt”, kommentiert Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer, Präsident des Hightech-Verbandes BITKOM. Im Dezember 2007 hatte der BGH bereits entschieden, dass Pauschalabgaben auf Drucker unrechtmäßig sind.

Neue Musterwiderrufsbelehrung seit 1. April 2008 in Kraft

Zum 01. April 2008 tritt ein neues Muster zur Widerrufsbelehrung im Fernabsatzhandel in Kraft. Damit sollen nun sämtliche Informationspflichten erfüllt sein, die gerade Onlinehändler in den vergangenen Jahre viel Kopfzerbrechen bereitet haben. Entschieden in den letzten Jahren doch verschiedene Gerichte, dass die alte geltende Musterwiderrufsbelehrung bei Ebay-Geschäften die gesetzlichen Vorgaben nicht erfülle. Diese unklare Rechtslage wurde vielen Händlern zum Verhängnis – sie erhielten eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung.

LG Hamburg: Selbst gefertigte Ausdrucke kein geeignetes Beweismittel für die Ermittlung von Filesharern

Sony BMG Music GmbH hat beim Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen eine empfindliche juristische Schlappe erlitten. Das Landgericht Hamburg hat die Klage der Plattenfirma abgewiesen, weil die in ihrem Auftrage von den Online-Ermittlern der proMedia erstellten Protokollausdrucke über die Teilnahme an P2P-Netzwerken kein geeignetes Beweismittel darstellen, um eine Urheberrechtsverletzung zu belegen (Az.: 308 O 76/07).

Abmahnwelle der Musikindustrie vorerst gestoppt ?

Internetprovider dürfen auf Vorrat gespeicherte Daten nur noch bei Verdacht einer schweren Straftat an die Staatsanwaltschaft herausgeben. Das geht aus einem heute veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts hervor. Mit der Entscheidung wird ein wesentlicher Teil der gerade in Kraft getretenen Vorratsdatenspeicherung zunächst gestoppt.


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