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Nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission werden die Verbraucher von neuen, sicheren Standardeinstellungen bei MP3-Playern wie auch von eindeutigen Warnhinweisen zu den schädlichen Folgen übermäßiger Lärmexposition profitieren.

Im Oktober 2008 warnte der Wissenschaftliche Ausschuss der EU, SCENIHR 1 , davor, dass das Hören lauter Musik aus MP3-Playern über einen längeren Zeitraum zu dauerhaften Gehörschäden führen kann. In 5-10 % der Fälle besteht das Risiko des dauerhaften Gehörverlustes. Betroffen sind Menschen, die regelmäßig mehr als eine Stunde täglich laute Musik hören. Schätzungen zufolge besteht dieses Risiko bei bis zu 10 Millionen EU-Bürgern. Die Europäische Kommission hat heute das EU-Normungsgremium CENELEC beauftragt, neue technische Sicherheitsstandards zu erarbeiten.

Die für Verbraucher zuständige EU-Kommissarin Meglena Kuneva sagte: „MP3-Player lassen sich leicht so laut stellen, dass sie das Gehör schädigen; dies geschieht vor allem auf verkehrsreichen Straßen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Insbesondere junge Menschen – die manchmal viele Stunden pro Woche laute Musik hören – haben nachweislich keine Vorstellung davon, wie sie ihr Gehör damit schädigen . Es kann Jahre dauern, bis ein Gehörschaden auftritt, aber dann ist es einfach zu spät. Deshalb sollen die Normen kleine technische Veränderungen an den Geräten vorsehen, so dass der normale standardmäßige Gebrauch unbedenklich ist. Die Verbraucher können zwar die Standardeinstellung lauter machen, erhalten dann aber klare Warnhinweise, damit ihnen die Risiken bewusst werden.“

Derzeit geltende Vorschriften

Nach den derzeitigen EU-Normen ist weder eine Höchstlautstärke noch eine bestimmte Kennzeichnung für die Lautstärke vorgeschrieben. Allerdings muss die Bedienungsanleitung einen Warnhinweis darauf enthalten, dass das Hören übermäßig lauter Musik schädliche Folgen haben kann.  Der von der Europäischen Kommission und den 27 EU-Mitgliedstaaten vorgeschlagene Auftrag betrifft alle MP3-Player und Mobiltelefone mit Musikabspielfunktion. Er sieht Folgendes vor:

  • Die Standardeinstellung der Geräte soll eine unbedenkliche Lautstärke sein. Der Auftrag schreibt keine konkreten technischen Lösungen vor, um die Innovationsfähigkeit der Industrie nicht zu beeinträchtigen. Statt dessen sind die Hersteller verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Standardeinstellungen den Sicherheitsvorschriften entsprechen.

Aus dem Auftrag geht klar hervor, dass die Unbedenklichkeit der Verwendung von der Lautstärke und der Länge der Exposition abhängt. Bei 80 dB(A) sollte die Exposition auf 40 Stunden pro Woche begrenzt werden. Bei 89 dB(A) sollte sie 5 Stunden pro Woche nicht übersteigen.

Die oben genannten unbedenklichen Expositionswerte sollten Standardeinstellung auf den Geräten sein. Höhere Expositionswerte sind zulässig, wenn sie absichtlich vom Nutzer gewählt wurden und das Produkt einen zuverlässigen Warnhinweis enthält, der den Nutzer über die Risiken aufklärt.

  • Geeignete Warnhinweise für die Verbraucher zu den Risiken und wie man sie vermeiden kann . Dazu gehört auch ein Warnhinweis für den Fall, dass die original mitgelieferten Kopfhörer durch andere ersetzt werden und dies zu bedenklich hoher Lautstärke führen kann. Der Auftrag schreibt nicht vor, in welcher Weise dies erfolgen soll. Mögliche Lösungen der Hersteller wären beispielsweise Etiketten oder digitalen Angaben auf dem Display.

Was sind die nächsten Schritte?

EU -Normen werden vom europäischen Normungsgremium CENELEC in einem Verfahren erarbeitet, an dem Wissenschaftler, die Industrie, Verbrauchervertreter und andere Stakeholder beteiligt sind. Dieses Verfahren kann bis zu 24 Monate dauern. EU-Normen sind zwar nicht verbindlich, werden aber de facto zur Industrienorm erhoben, sobald sie von der Europäischen Kommission angenommen und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden. Produkte, die diesen Normen entsprechen, gelten als unbedenklich – sonst müssen die Hersteller ihre Produkte kostenaufwändigen Tests durch unabhängige Experten unterziehen. Die neuen Sicherheitsnormen gelten nur für Produkte, die künftig auf den Markt kommen.

Was kann der Verbraucher tun?

Nutzer von MP3-Playern können bereits bestimmte, sehr praktische Vorkehrungen treffen. So können sie beispielsweise prüfen, ob bei ihrem Gerät eine Höchstlautstärke eingestellt werden kann. Auch können sie natürlich die Lautstärke von Hand verringern und darauf achten, dass sie das Gerät nicht über einen längeren Zeitraum verwenden, um ihr Gehör zu schützen.

Hintergrund

In den letzten Jahren ist der Absatz von tragbaren Abspielgeräten, insbesondere von MP3-Playern, in die Höhe geschnellt. Schätzungsweise 50 bis 100 Millionen EU-Bürger hören täglich Musik mit diesen Geräten. In den letzten vier Jahren wurden Schätzungen zufolge insgesamt 184-246 Millionen tragbare Abspielgeräte, davon 124-165 Millionen MP3-Player, verkauft. EU-weit verwenden täglich viele Millionen Menschen diese Geräte und riskieren bei unsachgemäßer Verwendung Gehörschäden.

Quelle: http://europa.eu



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