Die deutsche Logistikbranche boomt: Neben einer gut ausgebauten Infrastruktur profitieren die Firmen hier vor allem von der Nutzung moderner Kommunikations- und Informations-Technologie. Das betritt nicht nur das mobile Auftragsmanagement. Neben digitalen Fahrtenschreibern lassen sich nun beispielsweise auch Fahrerkarten direkt und mobil per Lesegerät auslesen.
Unfälle, an denen LKW oder andere große Fahrzeuge beteiligt sind, haben schwerwiegendere Folgen als Kollisionen ganz normaler PKWs. Es ist bekannt, dass gerade übermüdete und abgelenkte Fahrer ein hohes Verkehrsrisiko darstellen, da es vermehrt zu Unfällen und damit zu Verletzungen und Toten kommt. Neben einem verantwortungsvollen Fahren dürfen die Fahrzeugführer die Lenk- und Ruhezeiten nicht überschreiten, da dies Bußgelder zur Folge hat.
Die rechtlichen Bestimmungen in Deutschland werden konkret in der Verordnung zum Fahrpersonalgesetz (FPersG) festgelegt, gelten aber für die gesamte EU. Im zweiten Absatz dieses Gesetzes wird bestimmt, dass die Fahrerkarte, auf der alle Fahrerdaten erfasst sind, nach spätestens vier Wochen ausgelesen und die Daten archiviert werden müssen. Fordert eine Kontrollbehörden diese Daten an, muss das Unternehmen diese zeitnah zur Verfügung stellen können. Gleichzeitig ist es verpflichtet, eine einjährige Archivierungsfrist zu beachten.
Gesetzeskonformer Umgang mit der Fahrerkarte
Jeder LKW, der im Jahr 2016 neu zugelassen wurde und dessen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen überschritt, musste laut der EU-Verordnung 2016/799 mit einem digitalen Tachographen zur Erfassung aller wichtigen Daten über den Fahrer und das Fahrzeug ausgestattet sein.
Im Juni 2019 wurde die EU-Verordnung 2018/502 digitale Tachographen durch satellitengesteuerte, intelligente Tachographen ersetzt. Ziel ist es, das Angebot der verfügbaren Dienste zu erweitern, die Daten von digitalen Tachographen noch manipulationssicherer zu machen und auch die Werkstattdaten mit einzubeziehen. Mit intelligenten Tachographen werden nun auch die Kontrolle bei fahrenden Fahrzeugen möglich.
Die Unternehmenskarten, aber auch die Fahrerkarten, die das Fahrverhalten des Fahrers und hier konkret das Einhalten der Lenk- und Ruhezeiten dokumentieren, spielen für die Verkehrssicherheit eine maßgebliche Rolle. Außerdem sind darauf die Daten gespeichert, die von behördlichen Stellen als sicherer Nachweis zur Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen anerkannt wird. Für den Fahrer bedeutet dies, dass die Fahrerkarte jederzeit mitzuführen ist, Unternehmen sind verpflichtet, dass die Fahrerkarte voll funktionstüchtig ist.
Automatisches Auslesen der Fahrerkarte
Die Verkehrssicherheit wird durch Datenkontrolle erreicht. Alle gespeicherten Daten, die durch den Tachographen gesammelt und gespeichert werden, dürfen von der Polizei, dem Zoll oder dem Verkehrsministerium kontrolliert werden. Die auf der Fahrerkarte gesammelten Daten sind bereits nach 28 Tagen auszulesen, sodass eine Überschreibung ausgeschlossen werden kann. Der Begriff „auslesen“ bedeutet in diesem Zusammenhang das Kopieren und Herunterladen der Daten auf einen Server jedes Unternehmens, das verpflichtet ist, Fahrtenschreiber in seine Fahrzeuge einzubauen.
Es ist noch gar nicht so lange her, dass die gesammelten und kontinuierlich nachweisbaren Daten über Fahrzeugdaten für die Flottenmanager ein Problem darstellten. Der Hauptgrund dafür lag an der schieren Masse an gesammelten Daten, die aber immer noch manuell heruntergeladen und gespeichert werden mussten, um den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Mit der technischen Weiterentwicklung kann dieses Auslesen, das in regelmäßigen Abständen durchzuführen ist – für die Fahrerkarte die bereits erwähnten 28 Kalendertage, für Unternehmen insgesamt 365 Kalendertage – vollständig automatisch erfolgen.
Weil intelligente Produkte auch im Verkehrsbereich immer häufiger werden, gibt es nun ein Auslesegerät für Fahrerkarten, die die umständliche und fehleranfällige manuelle Auslesung überflüssig macht. Sind Unternehmen in die Pflicht genommen und müssen intelligente Tachographen in ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge einbauen, sollten sie die gesammelten Daten immer auf mögliche Verstöße oder Unregelmäßigkeiten hin überprüfen. Diese werden mithilfe von hochwertiger Verschlüsselungstechnik vor Missbrauch geschützt, Unternehmen können den Behörden gegenüber genau nachweisen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden.