Powerbanks/Akkuspacks im Flugzeug: Was ist erlaubt im Handgepäck?

Für Flugreisende stellt sich das Problem: Dürfen Powerbanks bzw. Akkuspacks auf Flugreisen überhaupt mitgenommen werden? Was ist im Hand- oder Aufgabegepäck erlaubt? Immer wieder sind Akkumulatoren wegen ihrer Brandgefahr in der Vergangenheit in die Schlagzeilen geraten. Im April 2016 hatte die Luftfahrtorganisation ICAO ihre Transportbestimmungen daher bereits verschärft.

Jedes Jahr kommen immer mehr elektronische Geräte auf den Markt, wie beispielsweise Tablet-PCs, Smartwatches und E-Book-Reader. Viele wollen auch im Urlaub oder auf Reisen nicht auf ihre elektronischen Geräte verzichten. Im Urlaub am Strand oder bei einer Bergwanderung in den Alpen steht den Urlaubern jedoch nicht immer eine Steckdose zur Verfügung.

In diesen Fällen schafft eine moderne Powerbank Abhilfe, weswegen sich die “mobilen Ladestationen” in den letzten Jahren zu unverzichtbaren Begleitern entwickelt haben. In diesem Zusammenhang stellt man sich natürlich die Fragen, ob eine externer Akkuspack überhaupt mit in das Flugzeug darf? Wir haben uns für Sie informiert.

Darf man Powerbanks/Akkuspacks im Flugzeug mitführen?

Das Mitführen von Powerbanks im Flugzeug ist grundsätzlich erlaubt. Im Hinblick auf den Transport im Flugzeug gibt es jedoch leider keine allgemein gültigen Regeln. Der Dachverband der Fluggesellschaften (IATA) hat bereits Anfang der 2000er-Jahre eine Richtlinie für den Transport von Batterien herausgegeben. Diese wird jedoch immer noch nicht von allen Fluggesellschaften gleichermaßen umgesetzt. Einige Airlines halten sich aber peinlichst genau an diese Richtlinien, bei anderen sind die Vorgaben etwas lockerer.

Sind Powerbanks Akkuspacks im Handgepaeck erlaubt

Im Idealfall sollten Sie sich auf jeden Fall vor Ihrer Reise bei Ihrer Airline über den Transport von Powerbanks und Akkupacks im Handgepäck informieren, sodass Sie mit keinen unangenehmen Überraschungen konfrontiert werden.

Können Powerbanks als Gepäck aufgegeben werden?

Nein, es ist bei keiner Fluggesellschaft erlaubt, dass Sie Ihre Akkupacks bzw. Powerbanks im Koffer als gewöhnliches Aufgabegepäck mit transportieren lassen. Dies liegt in erster Linie daran, dass das Sicherheitsrisiko für die Airlines einfach zu groß ist, falls es im Frachtraum (Gepäckabteil) zu einem Brand durch einen explodierenden Akkupack kommt. Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) hat deshalb 2016 ein Transportverbot für solche Akkupacks als Fracht in Passagierflugzeugen erlassen. Also keine Powerbank im Koffer mitnehmen!

Darf man Powerbanks Akkuspacks im Flugzeug mitfuehren

Sind Powerbanks/Akkuspacks im Handgepäck während des Fluges erlaubt?

Ja, der Transport im Handgepäck ist erlaubt! Wenn Sie Ihre Powerbank im Handgepäck mit sich führen, dann müssen Sie in der Regel. mit keinen Problemen rechnen. Die Fluglinien gehen beim Transport einer Powerbank im Handgepäck davon aus, dass man im Falle eines Defekts am Akkupack schneller handeln und das Problem schnellstens beheben kann. Aber auch hier gibt es spezielle Vorschriften, da nicht jede Powerbank im Handgepäck erlaubt ist. Der Dachverband der Fluggesellschaften (IATA) erlaubt aktuell nur Powerbanks mit einer maximalen Kapazität von bis zu 100 Wh (Wattstunden) bzw. 27.000 mAh.

Tragbare elektronische Geräten (PED), die Lithium-Ionen- oder Lithium-Metall-Zellen enthalten wie beispielsweise Digitalkameras, Smartphones, Laptops und Tablet PCs, dürfen bei den meisten Fluggesellschaften ebenfalls im Handgepäck in der Kabine mitgeführt werden. Die Geräte müssen in der Regel vor dem Abflug komplett ausgeschaltet werden und dürfen an Bord des Flugzeugs nur im Flugmodus betrieben werden.

In jedem Fall sollte man sich aber vor dem Flug immer nochmal bei der Airline genauer informieren. Denn es gibt inzwischen auch ein Flugverbot für Smartphones des Typs Samsung Galaxy Note 7. Hier wurde das Flugverbot erlassen, da beim Samsung Galaxy Note 7 bereits mehrere Fälle von Akkubränden bekannt geworden sind.

Warum gibt es spezielle Vorschriften für Powerbanks und Akkupacks?

Die in Powerbanks/Akkuspacks verwendeten Lithium-Polymer-Akkus und Lithium-Ionen-Akkus (auch LiPoly oder LiIon) können bei einem Defekt eine so enorme Hitze ausstrahlen, dass andere Geräte, die sich in unmittelbarer Nähe befinden, eventuell ebenfalls in Brand gesteckt werden können oder dass die Akkupacks selber anfangen zu brennen. Es entsteht ein sogenannter Metallbrand. Diese sind nur schwer zu löschen können von normalen Feuerlösch-Systemen in Flugzeugen nicht unter Kontrolle gebracht werden. So etwas kommt zwar nur sehr selten vor. Dennoch wollen die Fluggesellschaften jedes noch so geringe Risiko an Bord eines Flugzeugs so gut wie möglich vermeiden.

Die wichtigsten Fragen zum Thema “Powerbank im Flugzeug”

  • Powerbanks dürfen grundsätzlich im Flugzeug mitgeführt werden, es gelten aber spezifische Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen.
  • Powerbanks dürfen ausschließlich im Handgepäck transportiert werden und sind nicht im aufgegebenen Gepäck erlaubt.
  • Die Kapazität einer Powerbank darf maximal 100 Wh oder 27.000 mAh betragen.
  • Jede Person darf höchstens zwei Akkuspacks mitführen, wobei die Kapazität jedes Akkus nicht mehr als 100 Wh betragen darf.
  • Bei der Sicherheitskontrolle sollte angegeben werden, dass man eine Powerbank im Handgepäck mitführt.
  • Die Regeln bezüglich Powerbanks können von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft variieren.
  • Während des Fluges dürfen Sie die Powerbank an Bord des Flugzeugs aufladen, aber nicht während des Starts oder der Landung des Flugzeugs.

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