Das Knacken des Kopierschutzes von geschützten Musik-CDs oder Video-DVDs ist seit dem 13.September 2003 verboten. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt trat die beschlossene Reform des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in Kraft. Wir versuchen Ihnen hier wichtige Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Urheberrecht stellen, zusammenzutragen und zu beantworten.
Bitte beachten Sie, das diese FAQ keine Rechtsberatung darstellt. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
Was ist beim Kopieren erlaubt? Was ist laut Urheberrechtsgesetz verboten?
Darf ich von einem Computerspiel / PC-Spiel oder einer Anwendungssoftware eine Sicherungskopie erstellen?
Ja, das Erstellen einer Sicherungskopie von Computerprogrammen, Betriebssystemen oder Spielen zu Privatzwecken bleibt weiterhin erlaubt, auch wenn dazu ein Kopierschutz umgangen werden muss. (§ 69 d Abs. 2 UrhG). Natürlich müssen Sie das Original besitzen. Die Weitergabe, Vertrieb, Verleih der Kopie u.s.w. ist natürlich verboten.
Darf ich von einer Musik-CD oder einem Film auf DVD eine Sicherungskopie erstellen?
Jein. Es dürfen nur noch solche CDs und DVDs kopiert werden, die ohne Kopierschutz verkauft werden. Verfügt die Original CD oder DVD aber über einen Kopierschutz, ist das Erstellen einer Sicherungskopie unter Umgehen des Kopierschutzes verboten (§§ 95 UrhG).
Erlaubt hingegen ist also auch das Kopieren nicht kopiergeschützter VHS- und DVD-Filme mithilfe von Videorecordern oder Computern – für den privaten Gebrauch. Weitergabe, Vertrieb, Verleih u.s.w. ist natürlich verboten. In vielen Internetforen wird zur Zeit heiß diskutiert, ob auch das analoge Aufnehmen (z.B.über dieSoundkarte des PC) als eine Umgehung der technischen Maßnahmen gilt. Es spricht vieles dafür, dass hier eine ungewollte Gesetzeslücke besteht, eine klare Aussage kann dazu aber niemand geben, man wird wohl Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema abwarten müssen.
Darf ich auf Internettauschbörsen wie KaZaA ,Grokster oder Emule Musik anbieten bzw. herunterladen?
Über Kazaa, Grokster, Emule oder andere Internet-Tauschbören Musik, Computerprogramme oder Spiele zum Download anzubieten (Filesharing), ist generell nicht verboten. Das Herunterladen und vor allem das Bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Werken (Musik, Filme, Software, Literatur etc.) ist aber verboten.
Eine Privatkopie von Dateien oder Musikstücken zu erstellen, wenn diese aus einer offentsichtlich rechtwidrigen Quelle heruntergeladen wurden, ist demnach ebenfalls verboten. Die Film- und Musikindustrie wird mit Klagen wohl in erster Linie gegen die Tauschbörsen an sich vorgehen und gegen Nutzer, die diese Dateien zum Download anbieten.
Sind Programme, die den Kopierschutz von Computerprogrammen umgehen können, weiterhin erlaubt?
Ja, der Besitz und Einsatz von Brennsoftware, die ausschliesslich zum Erstellen von Sicherungskopien bei Computerspielen oder Software dient, bleibt erlaubt (z.B. Nero, WinOnCD).
Sind Programme, die den Kopierschutz von Audio-CDs oder Film DVDs umgehen können, weiterhin erlaubt?
Jein. Wenn Sie in Besitz von alter Brennsoftware sind, die ausschliesslich zum Erstellen von Sicherungskopien bei Audio-CDs oder Filmen auf DVD dient, dürfen Sie diese Programme behalten – der Besitz bleibt grundsäzlich zwar erlaubt. Allerdings wird die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung dafür und die Benutzung von solchen Programmen zum Umgehen von Kopierschutz bei Audio-CDs verboten (§ 95a Abs.3 UrhG). D.h. Produkte wie z.B. CloneCD dürfen in Deutschland zukünftig nicht mehr angeboten werden
Darf ich eine von mir erstellte Sicherungskopie verkaufen?
Nein, das bleibt – wie vorher schon – verboten.
Was ist mit meinen alten Kopien, die vor dem Inkrafttreten der Urheberrechtsreform erstellt wurden?
Keine Sorge, diese müssen Sie nicht vernichten. Die Gesetzesänderung des UrhG. gilt nur für die Zukunft, nicht für die Vergangenheit.
Wie erkenne ich, ob die CD oder DVD kopiergeschützt ist?
Nach § 95 d UrhG wird die Industrie verpflichtet, deutlich sichtbar auf einen Kopierschutz mit Angaben über die Eigenschaften der technischen Maßnahmen “hinzuweisen” und Produkte entsprechend zu kennzeichnen. Ab dem 1. November 2003 gilt daher eine besondere Kennzeichnungspflicht. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss auf den Produkten deutlich angegeben werden, ob sie mit einem Kopierschutz versehen wurden oder nicht.
Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) hat z.B. ein Logo für kopiergeschützte Audio-CDs eingeführt, das es dem Käufer einfacher machen soll, kopiergeschützte CDs zu erkennen, da diese nicht auf CD-ROM-Laufwerken in PCs abgespielt werden können.
Was muss ich als Webmaster beachten?
Anleitungen zum Umgehen von Kopierschutzeinrichtungen und Informationen über einen Kopierschutz zu verbreiten, ist strafbar. Auch sollten Sie keine Programme wie CloneCD, BlindWrite, AnyDVD u.a zum Download anbieten oder Werbung für diese Programme machen. Eine Beihilfe zur Verbreitung kann schon gegeben sein, wenn Sie auf Programme verlinken, die einen Kopierschutz umgehen können.
Auch mit Tipps in Internetforen, die zum Umgehen des Kopierschutzes anleiten, sollten Sie sich zurückhalten. Die Verbreitung von Cracks, Serialz und Warez anzubieten, bleibt wie vorher schon illegal und damit strafbar.
Welche Strafen gibt es?
Für Privatpersonen gilt:
Erstellen Sie eine Sicherungskopie unter Umgehen des Kopierschutzes für Familie, Partner, Hauhaltsangehörige oder Freunde (§ 108 b Abs.1 UrhG), liegt eine rein private Nutzung vor. Und rein private Nutzung ist nicht strafbar. ABER: Das Erstellen einer Raubkopie bleibt ein zivilrechtlicher Rechtsverstoß. Der Urheber hat gegen jede Person, also auch den Privatmann, einen Unterlassungs- und Schadensersatz-Anspruch (§ 97 Abs.1 UrhG).
Für gewerbstätiges Handeln/Geschäftspersonen gilt:
Das Umgehen von Kopierschutzverfahren sowie das Herstellen und Verbreiten von Hilfsmitteln (ob Soft- oder Hardware) zum Umgehen des Kopierschutzes kann hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Liegt ein gewerbliches Handeln mit dem Vertrieb von Raubkopien vor, können bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe drohen. Ausserdem macht man sich hier ebenfalls zivilrechtlich strafbar und kann von Urheber auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden.
Rechtlich riskante Kopierprogramme
Software |
Versionen | Grund | |
Alcoholer | alle Versionen | analysiert Kopiersperren | rechtlich bedenklich |
Alkohol 120% | ältere Versionen in D verboten | kopiert geschützte Audio-CDs | neue abgespeckte Versionen in D erlaubt |
Any DVD | alle Versionen | entschlüsselt geschützte DVDs | in D verboten |
BlindWrite Suite | alle Versionen | kopiert geschützte Audio-CDs | in D verboten |
CD Manipulator | alle Versionen | kopiert geschützte Audio-CDs | in D verboten |
CD Master | Version 1-4 | kopiert geschützte Audio-CDs | ab Version 5 in D erlaubt |
Clad DVD | alle Versionen | kopiert verschlüsselte DVDs | in D verboten |
Clone CD | alle Versionen | kopiert geschützte Audio-CDs | in D verboten |
Clony XXL | ältere Versionen in D verboten | analysiert Kopiersperren | neue abgespeckte Versionen in D erlaubt |
Copy Protection Detection | alle Versionen | analysiert Kopiersperren | rechtlich bedenklich |
DaViDeo | Version 1-3 | kopiert verschlüsselte DVDs | neue abgespeckte Versionen in D erlaubt |
DCS (DVD Copy Suite) | Version 1 in D verboten | kopiert verschlüsselte DVDs | neue abgespeckte Versionen in D erlaubt |
DVD Decrypter | alle Versionen | entschlüsselt geschützte DVDs | in D verboten |
DVD Fab | alle Versionen | kopiert verschlüsselte DVDs | in D verboten |
DVD Shrink | Version 1-2 | kopiert verschlüsselte DVDs | in D verboten |
DVD43 | alle Versionen | entschlüsselt geschützte DVDs | in D verboten |
DVDx | ältere Versionen | kopiert verschlüsselte DVDs | ab Version 2.5.1 in D erlaubt |
DVDXCopy | alle Versionen | kopiert verschlüsselte DVDs | in D verboten |
GameJack | Version 1-3 | kopiert geschützte Audio-CDs | in D verboten |
MovieJack | Version 1 | kopiert verschlüsselte DVDs | in D verboten |
RAW CD Copy | alle Versionen | kopiert geschützte Audio-CDs | in D verboten |
Smartripper | alle Versionen | kopiert verschlüsselte DVDs | in D verboten |
TCCD Scout Easyscan | alle Versionen | analysiert Kopiersperren | rechtlich bedenklich |
vStrip | alle Versionen | entschlüsselt geschützte DVDs | in D verboten |
Bitte beachten: diese Auflistung erhebt keinen Anspruck auf Vollständigkeit. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. |
Während es also zulässig bleibt, von einem Computerspiel oder der Büro-Software eine Sicherheitskopie anzufertigen, ist das Recht auf Herstellung von Privatkopien der gekauften Musik-CD oder Spielfilm-DVD künftig stark eingeschränkt. Privat-Kopien dürfen zwar grundsätzlich auch erstellt werden, es ist aber verboten, dabei einen Kopierschutz zu umgehen. Auch werden Hilfsmittel, die zum Umgehen eines Kopierschutzes nötig sind wie Clone-Programme und manche Brennsoftware, verboten. Zusätzlich ist das Herunterladen von Programmen und Dateien aus “offensichtlich rechtswidrigen Quellen” (wie den Tauschbörsen im Internet) für den privaten Gebrauch künftig rechtswidrig. Privatpersonen machen sich zwar nach der Novellierung des Gesetzes nicht strafbar, es drohen aber unter Umständen hohe Schadenersatzforderungen der Industrie.
In einer Presseerklärung des Bundesjustizministeriums heisst es: “Allerdings betont der Regierungsentwurf ausdrücklich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Wenn sich beispielsweise ein Schüler Software aus dem Internet herunterlädt, um einem Klassenkameraden ein geschütztes Musikstück zu kopieren, bleibt dieser straffrei. “Uns geht es nicht um die Kriminalisierung solcher Verstöße, sondern um die gewerblichen Rechtsverletzer”, betont Däubler-Gmelin.”
Als Folge hat Elaborate Bytes, Hersteller der bekannten und sehr verbreiteten Cloning-Software “CloneCD” nun bekannt geben, dass man aus rechtlichen Gründen mit sofortiger Wirkung den Vertrieb von CloneCD in Deutschland einstellt und die Rechte an CloneCD an die in Antigua ansässige Firma “SlySoft” verkauft. CloneCD kann zukünftig dann nur noch über das Internet als Online-Version erworben werden, das Anwenden der Software ist aber in Deutschland nicht mehr erlaubt. Slysoft hatte vor einigen Monaten bereits die Rechte am DVD-Knacktool “Anydvd” erworben. Die DVD-Kopiersoftware “CloneDVD” wird jedoch in Zukunft weiterhin von Elaborate Bytes vertrieben. Im Gegensatz zu CloneCD ist CloneDVD nicht in der Lage, einen Kopierschutz zu knacken und erlaubt nur das Kopieren von DVD-Filmen ohne CSS-Verschlüsselung.