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Tipps zu Kopien und Downloads am PC

von Hardwarejournal

Wer CDs mit Musik brennt, sollte genau auf die Gesetze achten. Ab 2008 wurden neue Regeln in Kraft getreten, um Piraterie Im Internet zu unterbinden. Musik-Anbieter haben seitdem mehr Rechte gegenüber Raubkopierern und auch bei illegalen Downloads aus dem Netz wurden die Regeln strenger. Wer einige Grundregeln beachtet, muss aber nichts befürchten und kann weiterhin einen Musik-Mix für private Feiern oder gute Freunde zusammenstellen.

Nach wie vor liegen alle Rechte weiter beim Urheber eines Werks. Das ist im Normalfall der Musiker oder ein entsprechender Rechteinhaber. Ein Recht auf private Kopien von Musik gibt es laut Gesetz nicht – sie werden offiziell bislang nur geduldet.

Man muß aber kein schlechtes Gewissen haben, wenn man sich an einige Regeln hält. Im Preis für CD- und DVD-Brenner und die dazugehörigen Rohlinge sind bereits Kopierabgaben enthalten, die direkt an Künstler oder Musikverlage fließen sollen. Doch eine Erlaubnis zum unbegrenzten Kopieren ergibt sich daraus nicht.

Regeln und Tipps für das Kopieren von Musik

  • Nur wenige Kopien sind okay
    Wer eine Sicherungskopie oder Musik-CD für Familienmitgliedern und Freunde brennen möchte, darf das weiterhin tun. Es ist aber jeweils nur eine geringe Zahl von Kopien zulässig. Vor Jahren hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs dafür gesorgt, das man seitdem nicht mehr als sieben Kopien für zulässig ansieht. Aber eine feste Grenze gibt es bis dato nicht. In jedem Fall ist es wichtig, dass man in Besitz der Originale ist oder sich diese legal besorgt hat. Auch in Ordnung ist es, sich die CD eines guten Freundes zu brennen.
  • Kopierschutz darf nicht umgangen werden
    Wenn die Original CDs über einen Kopierschutz verfügen, dürfen sie nur auf analogem Weg kopiert werden. Das wäre etwa von CD auf Kassette oder per Aufnahme über die Soundkarte. Der Inhalt geschützter CDs darf nicht auf eine andere CD gebrannt werden. Viele PC-Brennprogramme erkennen den Kopierschutz und weisen den Benutzer vor dem Brennen darauf hin. Oft findet sich auch auf der Verpackung des Herstellers ein Hinweis auf ein Kopierverbot.Wer die Sperre zu umgehen versucht, macht sich strafbar. In solch einem Fall drohen empfindliche Geldstrafen. Wer Raubkopieren als gewerbsmäßigen Handel betreibt, kann bis zu fünf Jahre in Haft kommen. Schon eine einzige Raubkopie wird in diesem Fall als illegal angesehen.
  • Unrechtmäßige Vorlagen nicht weiter kopieren
    Ebenfalls strafbar macht sich, wer eine offensichtlich unrechtmäßige Kopie weiter vervielfältigt. Das wäre im Fall von Kopien, die von einer kopiergeschützten Original-CD stammen. Wem gebrannte Spielfilme angeboten werden, der sollten immer misstrauisch sein. Denn fast alle aktuellen Film-DVDs enthalten einen Kopierschutz. Auch bei Filmen, die noch nicht im deutschen Kino angelaufen sind, ist die Herkunft und Legalität grundsätzlich zweifelhaft.
  • Misstrauen bei Urlaubs-Schnäppchen
    Im Urlaub ist Shoppen sehr beliebt, weil die Angebote im Ausland dort oft besonders günstige erscheinen. Viele Urlauber greifen hier gerne zu und kaufen CDs oder DVDs für Zuhause. Bei sehr günstigen Angeboten sollte man aber misstrauisch sein. Hier könnte es sich um täuschend echt wirkende Plagiate handeln, die von  professionellen Banden angeboten werden. Solche Ware kann der Zoll bei der Einfuhr ersatzlos beschlagnahmen. Wer viele kopierte Artikel im Gepäck mitführt, könnte zudem schnell in Verdacht kommen, damit gewerblich zu handeln.
  • Finger weg von illegalen Downloads
    Im Internet dürfen Sie offensichtlich rechtswidrige Angebote nicht herunterladen. Das wurde vom Gesetzgeber im Jahr 2008 klargestellt. Bei kostenlosen Musik- und Filmangeboten ist immer Vorsicht zu geboten. Bei legalen Musik-Anbietern im Netz sind Downloads meist kostenpflichtig, kostenlose Angeboten stammen dagegen oft aus zweifelhaften Quellen.Entdecken Sie im Netz gratis Lieder, schauen Sie lieber genau und prüfen, ob sie urheberrechtlich geschützt sind. Das ist fast immer der Fall, wenn die wenn die gleichen Stücke anderswo Geld kosten. Ab und zu werden zu Werbezwecken auch Gratis-Downloads angeboten. Dann können sie bedenkenlos herunterladen. Was auch legal möglich ist: Sie dürfen Musik-Titel bei Internet-Radios mitschneiden und danach auf der Festplatte zu privaten Zwecken abspeichern.
  • Vorsicht geboten bei Tauschbörsen im Internet
    Wer eine Tauschbörse für Musik im Internet nutzt, muss in der Regel Ordner auf der eigenen Festplatte für andere Nutzer mit zugänglich machen. Wer hier den falschen Klick macht, öffnet vielleicht unbewusst sein Musik-Archiv. Hier sollte man beachten, das es strafbar ist, wenn urheberrechtlich geschützte Werke direkt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Rechteinhaber wie die Musikindustrie sind nicht gerade zimperlich und können von den Providern im Netz mittels einer richterlichen Anordnung verlangen, die Adressen scheinbarer Raubkopierer an sie herauszugeben.
  • Downloads nicht unbegrenzt kopieren
    Im Internet gibt es inzwischen eine Vielzahl von Angeboten, bei denen Sie legal Musiktitel kaufen und herunterladen können. Die gekauften Songs dürfen auf dem PC abgespeichert und jederzeit abgespielt werden. Wenn Sie die Titel vom PC auf ein anderes Gerät wie MP3-Player, USB-Stick oder externe Festplatte kopieren wollen, sollten Sie vorher die Nutzungsbedingungen des Anbieters lesen. In den meisten Fällen ist es erlaubt, die Musik auf CD zu brennen oder einen eigenen MP3-Spieler zu übertragen. Manche Anbieter schränken das Überspielen auf mehrere Geräte ein oder die Anzahl der Kopien wird begrenzt. Besitzen die Downloads einen Kopierschutz, können sie oft nur auf Geräten mit entsprechendem Rechtemanagement-System übertragen werden. Meist dürfen die Titel auf CD gebrannt oder auf einen MP3-Player übertragen werden. Die Nutzungsbedingungen untersagen jedoch oft das Überspielen auf mehrere Geräte oder begrenzen die Anzahl der Kopien. Manche Downloads haben ohnehin einen Kopierschutz oder können nur auf Geräte mit einem passenden Rechtemanagement-System übertragen werden.
  • PC-Software mit Kopierschutz nicht vervielfältigen
    Für den privaten Gebrauch ist das Kopieren von kommerzieller Software untersagt. Hier gibt es auch für wenige Kopien keine Ausnahme. Wenn die Anbieter in den Nutzungsbedingungen darauf hinweisen, das für die bestimmungsgemäße Nutzung der Software Kopien benötigt werden oder dafür einen Sicherungskopie erforderlich ist, sind Kopien davon erlaubt. Gratis-Software – die sogenannte Freeware – darf bedenkenlos heruntergeladen, kopiert und weitergegeben werden.

Wer es noch genauer wissen möchte, für den gibt es weiterführende Informationen in einem Leitfaden zum Umgang mit dem Urheberrecht, der vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. ( kurz BITCOM) herausgegeben wurde .

Der Leitfaden kann auf der Homepage des BITCOM kostenlos heruntergeladen werden unter http://www.bitkom.org/files/documents/legaleskopieren.pdf . In ihm können Privatpersonen und Unternehmen weitere Vorschriften zum Kopieren nachlesen.

Quelle: bitkom.org

Veröffentlicht:9. April 2009

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