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Das Urheberrecht im Web beachten

von Hardwarejournal

Wer auf seiner Homepage Bilder, Lieder, Videos oder auch Texte integriert, sollte dabei unbedingt auf etwaige Urheberrechte achten – im Fall er hat das Material nicht selbst erstellt. Dabei dürfen auch Fotos von Freunden und Bekannten nicht ohne deren Einverständnis im Netz veröffentlicht werden.

Besondere Vorsicht gilt bei recht zweifelhaften Quellen für Songs und bei Tauschbörsen. Wer einige Grundregeln beachtet, kann sich vor Fehler schützen und vor allem etwaige Rechtsverstöße vermeiden.

1. Bilder und Texte im Internet

Bilder, die man beim Surfen im Netz findet, dürfen nicht einfach auf die eigene Internetseite übernommen werden. Auch fremde Texte sind in aller Regel urheberrechtlich geschützt. Man sollte deshalb selbst formulieren und – abgesehen von kurzen Zitaten mit Quellenangabe – nicht abschreiben.

Vorsicht ist zum Beispiel auch bei Online-Auktionen angesagt. Im Zweifelsfall lieber keine offiziellen Produktbilder verwenden, sondern die Ware selbst fotografiert.

Wer Bewerbungsfotos von sich ins Netz stellen will, sollte vorab die Online-Nutzungsrechte mit seinem Fotostudio klären. Denn als Kunde erwirbt man mit den Abzügen nicht automatisch alle Rechte am Bild. Also damit auch nicht automatisch das Recht zur freien Veröffentlichung im Internet.

Aufgepasst auch bei digitalen Landkarten-Ausschnitten: Wer den Weg zu einer Party zeigen will, sollte lieber eine eigene Skizze machen. Die geschützten Recht an Karten im Internet liegen oftmals bei Kartenverlagen – und setzen diese nicht selten auch gegenüber Privatverbrauchern mit anwaltlicher Unterstützung durch.

Urheberrecht im Internet


2. Musik für die eigene Homepage

Wie schön wäre es, das eigene Lieblingslied auf der Homepage zu spielen oder eine Foto-Galerie mit Musik zu untermalen? Hier ist besondere Vorsicht angesagt. Durch den Kauf einer Musik-CD oder einer Musik-Datei wie MP3s bekommt man nicht das Recht, diese Musik ins Netz zu stellen.

Wer nicht darauf verzichten will, kommt nicht darum, die Rechte zu erwerben. Diese können  bei der GEMA, der Plattenfirma oder dem Künstler direkt erworben werden. Das Gleiche gilt übrigens auch für Podcasts, also selbst produzierte Audio-Clips, und für Videosequenzen, in denen fremdes Material eingesetzt wird.

3. Illegale Downloads aus dem Netz

Downloads aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen im Internet darf man nicht auf den heimischen PC herunterladen. Vorsicht gilt auch bei aktuellen Kino-Filmen und Songs aus den Charts. Diese können bei kostenlosen Downloads aus zweifelhaften Quellen stammen.

Bei legalen Anbietern im Netz ( z.B. auf unserer Partner-Seite mp3-runterladen.com) sind diese Downloads in der Regel nur kostenpflichtig erhältlich.Wenn Lieder auf Internetseiten gratis zur Verfügung stehen, sollte man als Benutzer besonders genau hinsehen. Dies gilt vor allem auch dann, wenn die gleichen Lieder auf anderen Seiten nur gegen Geld angeboten werden.

Natürlich kommt es auch vor, das Gratis-Songs zu Werbezwecken angeboten werden – dann ist der Download unbedenklich. Auch das Mitschneiden von Musik über Internet-Radios und folgende Abspeichern auf dem eigenen PC ist durchaus legal.

4. Fotos von Freunden und Bekannten veröffentlichen

In der heutigen Zeit sind viele Internet-Nutzer Mitglieder in Internet-Communitys wie Facebook oder mySpace und zeigen dort Bilder von sich und ihren Freunden. Fotos aus fremden Community-Profilen dürfen aber nicht ungefragt kopiert und auf anderen Webseiten veröffentlicht werden. Wer selber Bilder fotografiert, auf denen Freunde und Bekannte zu sehen sind, dürfen diese Bilder nur mit deren Einverständnis im Internet veröffentlichen. Denn hier gilt das “Recht am eigenen Bild”. Jede Person darf selber darüber bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang Fotos von ihr online gezeigt werden.

5. Tauschbörsen im WWW

Um Tauschbörsen für Filme und Musik nutzen zu können, ist es in der Regel erforderlich, Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich zu machen. Illegal wird das Ganze, wenn man damit urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich macht. Die Inhaber von Urheberrechten setzten sich hier oft mit Abmahnungen zur Wehr. Internet-Providern sind verpflichtet, die Adressen mutmaßlicher Raubkopierer an die Rechteinhaber herauszugeben. Dazu brauchen diese eine richterliche Anordnung, die von den Gerichten auch häufig erteilt wird.

6. Abmahnungen durch Anwälte

Wer als Internet-Nutzer die Rechte anderer im WWW verletzt, der erhält nicht selten Post von Anwälten im Namen der Rechteinhaber in Form von Abmahnungen und Unterlassungserklärungen. Gar keine Reaktion auf eine Abmahnung ist die denkbar schlechteste Lösung. Tipp: Auf jeden Fall reagieren. Sonst kann der Abmahner bei Gericht per einstweiliger Verfügung vorläufigen Rechtsschutz beantragen. Dann wird die Auseinandersetzung teurer.

Wenn man eine Abmahnung erhalten hat, sollte man sich schnellstmöglichst einen Anwalt suchen. In zahlreichen Fällen waren die Forderungen der Gegenseite nämlich zu hoch oder sogar unbegründet.  Befindet sich der Abmahner aber im Recht, ist nach anwaltlichem Rat die Erklärung zu unterschreiben und zu zahlen.

Quelle: BITKOM

Veröffentlicht:23. Juli 2010

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