Home IT-News & Nachrichten 7 Regeln für Verkäufer: Sicherheit bei eBay Auktionen

7 Regeln für Verkäufer: Sicherheit bei eBay Auktionen

von Hardwarejournal

Sicherheit bei eBay – das ist nicht nur für Käufer, sondern auch für Verkäufer ein wichtiges Thema. Da bei eBay Vorkasse üblich ist, muss der Verkäufer erst liefern, wenn die Bezahlung bereits erfolgt ist. Das verführt etliche Anbieter zu Sorglosigkeit, dabei können auch sie leicht über diverse Fallstricke stolpern.

Pascal Finette erkärt, wie man mit ein paar Grundregeln das Risiko eingrenzen kann. Er ist Experte für Online-Marketing und Vice President bei ChannelAdvisor Deutschland.

1. Nur bekannte Zahlungsmethoden verwenden

Am besten Finger weg von ungewöhnlichen Zahlungsmethoden. Internationale Schecks können leider auch noch viele Wochen nach der Gutschrift platzen. Auch bei Lieferung in exotische Länder sollten bei Verkäufer die Alarmglocken schrillen. Wer Zweifel hat, sollte lieber auf ein Geschäft verzichten.


2. Keine unbekannten Links in Käufer-Emails klicken

Phishing-Betrüger haben ihre Aktivitäten auch auf Online-Plattformen ausgeweitet und versuchen verstärkt eBay-Zugänge auszuspionieren. Deshalb: nie über zugeschickte Links auf die eBay-Seite gehen, sondern die Seite direkt über den Browser aufrufen. Den eigenen eBay-Account sollte regelmäßig kontrollieren und häufig das Passwort wechseln.

Sicherheit-eBay-Auktionen-Regeln-fuer-Verkaeufer

3. Rechtliche Vorgaben beachten

Derzeit sind einige Abmahnvereine und -anwälte in eBay höchst aktiv. Daher müssen Verkäufer alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben, zum Beispiel Widerrufsrechte, klar aufführen, sonst drohen teure Abmahnungen. Tipp von Pascal Finette: “Ein Musterangebot vom Anwalt absegnen lassen, denn es ist viel billiger, den Anwalt vorher zu konsultieren als hinterher.”

4. Eindeutiges Angebot formulieren

Angebotstexte sollten so formuliert werden, dass keine Missverständnisse bei Käufer entstehen können. Vor allem bei gebrauchten Artikeln sollte man als Verkäufer den Zustand des Artikels oder der Dienstleitung genau beschreiben und keine Mängel verschweigen. Andernfalls sind Ärger und zusätzliche Kosten vorprogrammiert. Tipp von Pascal Finette: “Gerade Mängel und Fehler sollte man fotografieren – dann kann niemand behaupten, er habe sich das ganz anders vorgestellt.”

5. Seriennummer der Geräte aufschreiben

Beim Verkauf von elektronischen und elektrischen Geräten sollte man soweit möglich die Seriennummern und andere eindeutige Gerätenummern dokumentieren – sonst kann es passieren, dass in Falle einer Reklamation ganz andere Geräte zurückkommen.

6. Pakete versichert versenden

Besonders Artikel mit höherem Wert sollte man lieber immer versichert versenden. Tipp von Pascal Finette: “Wurde unversicherter Versand vereinbart, sollte man – wenn die Auktion einen entsprechenden Preis erzielt – trotzdem versichert versenden. Es ist allemal besser, die Differenz aus eigener Tasche zu zahlen, als nachher die Habe-ich-nicht-erhalten-Diskussion zu führen.”

7. Als Verkäufer nicht unter Druck setzen lassen

Sie sollten sich nicht von der Drohung des Käufers mit negativen Bewertungen unter Druck setzen lassen. Das ist ein Verstoß gegen die eBay-Regeln. Haben Sie einen solchen Kunden, zögern sie nicht und und melden sie gröbere Fällen bei eBay.

Auch nach dem erfolgreichen Abschluss einer Online-Auktion Transaktion sollte man als Verkäufer vorsichtig bleiben und sich beispielsweise nicht von vermeintlich lukrativen Folgeaufträgen blenden lassen. “Die berühmten 30 Satellitenschüsseln für Weißrussland sind mit ziemlicher Sicherheit kein gutes Geschäft”, bemerkt Pascal Finette.

Quelle: ChannelAdvisor GmbH

 

Veröffentlicht:2. September 2007

Weitere Artikel aus dieser Kategorie