Seit 1.1.2008 gilt ein neues Urheberrechtsgesetz (UrhG). Wer gerne selber CDs brennt, der sollte dabei einige Regeln beachten, damit er nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommt. Denn wie gehabt liegen alle Rechte weiterhin beim Urheber eines Werks, beispielsweise dem Musiker oder einem anderen Rechteinhaber.
Einen Anspruch auf private Kopien gab und gibt es nicht – sie werden lediglich geduldet. Allerdings kann man sich als Verbraucher an einige Regeln halten, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben. Wer zum Beispiel CD- oder DVD-Rohlinge im Handel kauft, bezahlt im Preis auch die Urheberrechtsabgabe mit, welche über die Verwertungsgesellschaften an Musikverlage und Künstler weiter fließt. Aber man erwirbt damit kein Recht, unbegrenzte Kopieren zu erstellen.
Unproblematisch sind einige wenige Kopien
Möchten Sie für die Famile oder den engsten Freundeskreis einen Musik-Mix erstellen oder eine Sicherungskopie brennen, dürfen Sie das weiterhin tun. Zulässig sind aber nur eine geringe Anzahl an Kopien. Einen festen Grenzwert für den Eigenbedarf gibt es offiziell nicht. In einem älteren Gerichtsurteil wurden maximal sieben Kopien als erlaubt angesehen. Dies gilt aber nur für den Fall, das man die Originale besitzt oder sich diese auf legale Art und Weise besorgt hat. Ok ist es aber auch, sich die Original-CD eines guten Freundes auszuleihen und davon eine Kopie für den Eigenbedarf zu brennen.
Ein Umgehen des Kopierschutz ist vorboten
Sobald eine CD oder DVD einen Kopierschutz aufweist, darf sie nur auf analogem Wege kopiert werden – beispielsweise von CD auf Kassette. Eine digitale Kopie von CD auf CD ist dann nicht erlaubt. Normalweise befindet sich auf der Verpackung bereits ein Hinweis auf einen Kopierschutz. Oft erkennen aber auch die handelsüblichen Brennprogramme den Kopierschutz und weisen den User vor dem Brennen nochmals darauf hin.
Ein Umgehen des Kopierschutzes wäre jedenfalls eine Straftat. Wer es trotzdem tut, dem drohen heftige Geldstrafen – und das schon bei einer einzigen Kopie. Bei gewerblichem Handel mit sogenannten “Raubkopien” können vom Gericht sogar Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden.
Vorsicht bei Käufen im Urlaub
Wer seinen Urlaub im Ausland verbringt, wird beim Shopping oft auf recht günstige Angebote aufmerksam und kauft sich dann gerne mal eine Musik-CD oder einen DVD-Film. Hier sollte man aber Vorsicht walten lassen. Oft handelt es sich bei der Ware nur um täuschend echt wirkende Kopien. Wer damit vom Zoll erwischt wird, hat Pech gehabt. Es drohen Beschlagnahmung der Ware und im schlimmsten Falle der Verdacht des gewerblichen Handels.
Finger weg von illegalen Downloads
Vorsicht bei illegalen Downloads im Internet. Hier hat der Gesetzgeber klare Grenzen gesetzt, ein Herunterladen ist nicht erlaubt. Passen Sie also bei Musik- und Film-Angeboten aus möglicherweise zweifelhaften Quellen auf. Auf der sicheren Seite ist man mit kostenpflichtigen Musik-Angeboten von legalen Anbietern. Oft bieten Künstler und Portale auch Gratis-Lieder zum Download an. In einem solchen Fall dürfen Sie die Musikstücke ohne Bedenken auf den heimischen PC laden. Bei Gratis-Downloads sollte man aber genau prüfen, ob die Lieder aus legalen Angeboten stammen oder nicht doch dem Urheberrecht unterliegen.
Vorsicht bei Peer-to-Peer und Online-Tauschbörsen
Um über große Peer-to-Peer-Netzwerke oder Tauschbörsen im Internet Musik herunterladen zu können, muß man gleichzeitig auch auf dem PC Dateien für andere Netzwerkteilnehmer zugänglich machen. Wer hier der Öffentlichkeit urheberrechtlich geschützte Werke zur Verfügung stellt, macht sich in jedem Fall strafbar. Das kann sehr teuer werden. Post vom Anwalt droht, denn Abmahnungen wegen Filesharing in einem Peer-to-Peer Netzwerk sind heutzutage an der Tagesordnung.
Legale Downloads nicht unbegrenzt weiterkopieren
Wer sich über legale Angebote im Netz Musik kauft und herunterlädt, darf diese auf dem eigenen PC und oft auch mobilen Geräten speichern und anhören. Allerdings ist es laut Nutzungsrechten meistens untersagt, die Dateien mehrmals auf einem Datenträger wie z.B. einer CD abzuspeichern. Mitunter verhindert auch ein Kopierschutz ein weiteres Brennen. Lesen Sie also besser vor dem Downloaden und Brennen die Lizenzrechte (DRM) nach.
Urheberrecht gilt auch auf eigenen Internetseiten
Was für das Brennen von Musik und Filmen gilt, gilt auch für die private Homepage. Das Urlaubsvideo oder einen Podcast mit aktueller Pop-Musik zu untermalen ist verboten, wenn Sie für die Verwendung keine Rechte erworben haben. Rechteinhaber wie beispielsweise die Gema oder große Plattenfirmen durchforsten das Internet nach unerlaubter Verwendung von Musikstücken und lassen durch Anwälte abmahnen. Auch das Kopieren und Einfügen von Bildern oder Landkarten auf der eigenen Seite, die man auf anderen Webseiten im Internet gefunden hat, ist eine heikle Sache. Denn auch Bilder und Karten genießen in der Regel Schutz durch das Urheberrecht.
PC-Software nicht kopieren
Auch das Brennen von kommerzieller Software ist für den privaten Gebrauch meistens untersagt. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen, die sich in den jeweiligen Nutzungsbedingungen der Hersteller nachlesen lassen. Eine Ausnahme bilden oft die sogenannten “Freeware”-Programme, bei denen das Kopieren mitunter sogar explizit erwünscht ist.