Wer sich gerne eine Mix-CD für den engsten Freundeskreis oder eine Party zu Hause zusammenstellen will, der darf das auch weiterhin machen. Denn für den Privat-Gebrauch bleibt das Brennen in kleinem Umfang erlaubt. Es gibt jedoch einige Regeln, die man unbedingt beachten sollte, um nicht geltendes Recht zu verletzen.
Im Groben unterscheidet sich das aktuelle Urheberrecht nicht von den der früheren Rechtsprechung. Wie gehabt bleiben alle Rechte beim Urheber eines Werkes. Um eine faire Regelung zu schaffen, hat der Gesetzgeber eine Vergütungspauschale für potenzielle Kopiergeräte und -medien wie beispielsweise DVD-Brenner und Rohlinge eingeführt.
Jeder Käufer zahlt beim Kauf eines Brenners in Deutschland eine pauschale Abgabe von aktuell 9,21 Euro mit. Bei leeren Rohlingen fallen etwa 10 Cent an. Die Verwertungsgesellschaften – für Musik die Gema und für Texte die VG Wort – leiten diese Pauschalabgabe dann an die jeweiligen Urheber weiter.
Kopieren Sie zu Hause eine CD, hat der Urheber also bereits eine Entlohnung erhalten. Allerdings ist das kein Freibrief für unbegrenztes Kopieren von Musik-Titeln:
- Wenige Kopien für Freunde oder Famile sind kein Problem
Für enge Freunde oder die Familie kann man auch weiterhin eine selber zusammengestellte Musik-CD brennen. Auch das Anfertigen einer Sicherungskopie bleibt erlaubt. Für den persönlichen Bedarf ist allerdings nur eine geringe Anzahl an Kopien legal. Entscheidend ist der Besitz der Originale und deren legale Herkunft. Man darf sich auch von einem Freund eine Original-CD ausleihen und diese für den eigenen Bedarf einmalig brennen. - Ein Umgehen des Kopierschutz ist nicht erlaubt
CDs, die über einen Kopierschutz verfügen, dürfen nur auf analogen Wege kopiert werden – beispielsweise von CD auf eine Kassette. Das Brennen auf einen CD-Rohling wäre in diesem Falle verboten und wer bewusst den Kopierschutz umgeht, macht sich nach dem Urhebergesetz strafbar. Es drohen Geldstrafen, für ein gewerbsmäßiges Handeln mit Raubkopien auch Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. - Legale Downloads kosten fast immer Geld
Auf legalen Musik-Portalen im Internet ist der Download von Musik in der Regel kostenpflichtig. Bei Gratis-Musik Angeboten sollte man Vorsichtig sein. Kosten die Songs auf anderen Portalen Geld, könnte es sich bei den kostenlosen Downloads um ein illegales Angebot handeln. Strafbar ist auch die Nutzung von Tauschbörsen, bei denen man für die Nutzung Dateien auf der heimischen Festplatte für andere Benutzer zugänglich machen muss. Wer hier urheberrechtlich geschützte Musik-Dateien als Gegenleistung öffentlich anbietet, macht sich strafbar. - Online-Portale mit Kauf-Angeboten
Inzwischen gibt es im Internet jede Menge Kauf-Angebote, bei denen man die Musik legal erwerben kann. Oft dürfen die Musik-Titel im MP3-Format auf den heimischen PC heruntergeladen werden. Ein Überspielen auf andere Datenträger ist aber nicht immer erlaubt. Manchmal untersagen die Nutzungsbedingungen die Weitergabe oder das Überspielen auf zusätzliche Multimedia-Player bzw. MP3-Player oder auf CD. - Vorsicht bei gebrannten Spielfilmen
Brennt man eine offensichtlich unrechtmäßig erstellte Kopie erneut, dann macht man sich damit strafbar. Auch Original-CDs, Filme auf DVD und MP3-Dateien mit Kopierschutz dürfen nicht ohne weiteres vervielfältigt werden. Aktuelle Filme, die noch im Kino laufen, sind daher meist nur als illegale Mitschnitte erhältlich. Denn in der Regel dauert es einige Zeit, bis man die Filme auf Blu-ray oder DVD ausleihen oder legal kaufen kann. - DVDs und CDs aus dem Urlaub mitbringen
Im Urlaub verlocken günstige Angebote oft zum Kauf von DVDs und CDs. Auch hier ist Vorsicht geboten, den mitunter handelt es sich um täuschend echt wirkende Raubkopien. Wenn Sie vom Zoll bei der Einfuhr erwischt werden, kann die Ware beschlagnahmt werden. Inzwischen dürfen die Beamten auch Notebooks, Handys und andere Geräte auf illegale Raubkopien durchsuchen. Bei größeren Mengen an Raubkopien geht der Zoll davon aus, dass ein gewerbsmäßiger Handel vorliegt, was zu einem Strafverfahren führen kann.
Bitte beachten Sie, daß die Informationen allgemeine rechtliche Hinweise darstellen und keine Rechtsberatung sind.