Radio ist das Überall-Medium. Im Auto, in der Küche, bei der Arbeit: überall versorgt es uns mit aktuellen Nachrichten – aber vor allem mit Musik, ganz viel Musik. Ideal, um die Songs aufzunehmen und damit sein privates Musikarchiv zu ergänzen. Doch darf man die Musik aus dem Radio überhaupt auf den PC aufnehmen?
Früher hat man analog auf Musikkassetten aufgenommen, heute kann man Musikstücke gleich als komprimierte Audio-Dateien wie MP3, Wave oder Ogg Vorbis auf der Festplatte abspeichern. Zwar muss man dafür entweder sein Radio an den Computer anschließen oder spezielle Hardware verwenden (wie zum Beispiel eine Radioempfangs-Karte im Rechner). Doch wer diesen Aufwand nicht scheut, kann die aufgenommenen Songs dann auch direkt von der Festplatte auf CD brennen oder auf den tragbaren Player für unterwegs überspielen. Sehr bequem. Aber auch erlaubt?
Mitschneiden ist erlaubt
Die Antwort lautet eindeutig: ja. So, wie man früher das Radioprogramm auf Kassetten aufgenommen hat, darf man heute Musik digital auf dem Computer aufnehmen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr, denn es ist nicht erlaubt, diese Musik weiter zu geben, sei es über die eigene Website, eine Tauschbörse oder einen Podcast – geschweige denn sie zu verkaufen. Denn das hieße, sie öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten, und das ist nur mit Erlaubnis der Urheber gestattet, die in diesem Fall nicht vorliegt.
Allerdings darf man die Stücke im Rahmen der so genannten Privatkopie-Regelung auf CDs brennen und an Freunde weiter geben oder sich – wie früher bei Musikkassetten – die Songs von Freunden oder Verwandten überspielen. Da die Musik im Radio gespielt wurde, heißt das, dass sie rechtskonform angeboten wurde (was bei vielen Stücken, die in Tauschbörsen angeboten werden, nicht der Fall ist – mehr dazu in den Artikeln zu Tauschbörsen und Privatkopie, Links unten).
Internet-Radios: legaler Komfort
Ein spezieller Fall sind Internet-Radios, auch Webcasting genannt. Diese Radios senden ihr Programm über das Netz. Einen Computer mit Internet-Zugang vorausgesetzt, kann man diese Sender direkt digital empfangen. Nachteil: Man muss, um Internet-Radio hören zu können, immer mit dem Internet verbunden sein. Diese Art des Radiohörens bietet sich also vor allem für die an, die eine Flatrate haben. Vorteil: man braucht keine besondere Hardware (außer einer Soundkarte, die heute in fast jedem Computer steckt) und die Musik ist leichter archivierbar.
Denn fast immer liefern die Internet-Radios Datei-Informationen für die einzelnen Musikstücke mit: Wer ist der Interpret, wie lang ist der Song, von welchem Album stammt er? Wenn man diese Infos direkt verarbeiten kann, muss man nichts mehr von Hand eingeben. Das haben sich auch die Softwarehersteller gedacht, die inzwischen zahlreiche Programme anbieten, die Songs mitschneiden und diese Daten direkt auslesen, und die Musik inklusive der Dateiinformationen auf der Festplatte ablegen. Manche Programme bieten sogar an, einen bestimmten Musikstil auszuwählen – die Software sucht anschließend selbstständig Sender und Programme aus, die dazu passen, und speichert die Musik.
Kann soviel Komfort legal sein? Auch hier ein eindeutiges Ja. Als Nutzer darf man Musik aus Internet-Radios aufnehmen und im persönlichen Umfeld weiter geben. Man dürfte das nur dann nicht, wenn es „offensichtlich“ wäre, dass die Musik von rechtswidrig hergestellten Vorlagen stammt. Diese „Offensichtlichkeit“ dürfte für den Durchschnitts-Hörer praktisch nie gegeben sein. Auch hier gilt die gleiche Einschränkung wie bei herkömmlichen Radiostationen: Man darf die Songs nicht öffentlich zugänglich machen (also etwa in Tauschbörsen) oder verkaufen (zum Beispiel die eigene „Best of“-CD auf dem Flohmarkt).
Kopierschutz demnächst auch beim Internet-Radio?
Seit dem 1. April gelten neue Tarife und Vertragsbedingungen der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), die im Auftrag der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller Lizenzen an Internet-Radios vergibt. Darin ist festgelegt, dass Webcaster, „sofern es nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist“, effektive technische Maßnahmen einsetzen müssen, um zu verhindern, dass die Programme gescannt oder aufgezeichnet werden. Außerdem muss der Betreiber eines Internet-Radios „technische Maßnahmen unterstützen, die von Tonträgerherstellern eingesetzt werden, um ihre Musikaufnahmen zu identifizieren und zu schützen“.
Derzeit herrscht Streit darüber, ob die Internet-Radios diese Vorgaben umsetzen können und werden. Sollten sie es jedoch tun – oder bereits getan haben –, ist davon auszugehen, dass auch Webradio-Programme mit einem effektiven Kopierschutz versehen sind. Der darf nicht geknackt werden, um das Programm auf dem PC aufzuzeichnen.
Analoge Kopien wären weiterhin erlaubt. Wer also seinen MiniDisk-Recorder an den Audio-Ausgang des Computers anschließt, um das Programm aufzuzeichnen, ist auf der sicheren Seite.
Quelle: Matthias Spielkamp / Februar 2006 iRights.info Artikel unter Creative Commons Lizenz 2.0